Was Politik
und Verwaltung tun könnenStandortsicherung: Radfahrer kaufen gern dort ein, wo sie wohnen oder arbeiten. Sie ziehen die örtliche Einkaufsstraße dem Outletcenter auf der grünen Wiese vor und belassen ihre Kaufkraft in der eigenen Gemeinde. Radverkehr sichert somit attraktive Innenstädte, Stadtteile und Dörfer mit lokalem Einzelhandel. Vor allem in den Vororten, wo die Bebauung weniger dicht ist, kann das Rad seine Vorteile beim Einkauf ausspielen: Die Entfernungen zu den Versorgungseinrichtungen sind zu weit zum Laufen, dafür lässt es sich in den ruhigen Wohnstraßen gut radfahren.
Geld sparen: Die für den Radverkehr nötige Infrastruktur ist sehr preiswert - verglichen mit der des Autoverkehrs. Beispiel Parkplatz: Auf die Fläche, die ein parkender PKW beansprucht, passen acht bis zehn Fahrräder.
Umweltschutz: Viele Städte haben große Probleme, die gültigen Grenzwerte für Lärm und Feinstaub einzuhalten. Je mehr Menschen auf den emissionsarmen Verkehrsträger Fahrrad umsteigen, desto leichter fällt es, den Schadstoffausstoß deutlich zu senken. Selbstverständlich hilft die Förderung des Radverkehrs auch dabei, die Klimaschutzziele des Kyoto-Abkommens einzuhalten.
Fußgängerzonen
öffnen:
Ein großer Teil des Einkaufslebens spielt sich in den Fußgängerzonen
ab. Dort ist das Radfahren aber überwiegend nicht
erlaubt. Diese Einschränkungen
sind in einigen Fällen sicherlich gerechtfertigt, die meisten
Fußgängerzonen
könnte man aber getrost für den Radverkehr freigeben. Nach
Geschäftsschluss sollten alle Fußgängerzonen befahrbar sein, dies würde
die Wege in den Stadtzentren erheblich verkürzen. Auch
wenn es in Einzelfällen beim Fahrverbot im Fußgängerbereich
bleibt, sollte man nicht vergessen, Fahrradständer vor den Geschäften
zu installieren - schließlich schieben viele Kunden ihre Räder durch
die Fußgängerzone. In jedem Fall sollte die Stadtverwaltung
Radabstellanlagen an den Eingangsbereichen der Fußgängerzone aufstellen
lassen.
Tempolimits: Mit Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Einkaufsstraßen und auf den Straßen, die zu den Fußgängerzonen führen, schlägt man gleich zwei Fliegen mit einer Klappe: Erstens wird das Radfahren sicherer. Zweitens steigt die Aufenthaltsqualität auf der Straße - der Lärmreduktion sei Dank.
Radfahrer auf die Straße: In belebten Geschäftsstraßen kommt es immer wieder zu Konflikten, wenn Radwege auf dem Bürgersteig verlaufen. Schließlich müssen die Fußgänger sich den knappen Platz schon mit der Außengastronomie und anderen Sondernutzungen teilen. Wenn auf der Straße viele Autos unterwegs sind und keine Tempo-30-Regelung besteht, sollten Radfahrstreifen auf der Fahrbahn markiert werden.
Einbahnstraßen öffnen: Innenstädte und Ortskerne sind häufig eng und verwinkelt. Kaum eine Straße ist aber so schmal, dass sich Auto- und Radverkehr nicht begegnen können. Folglich sollte man die Einbahnstraßen für Radfahrer öffnen - das erspart lästige Umwege.
Radabstellanlagen: „Wild“
geparkte
Räder sind ein sicheres Zeichen für fehlende Fahrradständer. Hat eine
Kommune die Absicht, das Einkaufen mit dem Rad zu fördern, kann sie die
Errichtung von Radabstellanlagen nicht allein dem Einzelhandel
überlassen - zumal sie ja ohnehin für die Genehmigung von
Fahrradständern auf dem öffentlichen Straßenland zuständig ist.
Da in den Einkaufsstraßen der Platz besonders knapp ist, müssen
manchmal auch PKW-Stellplätze in Radabstellanlagen umgewandelt werden.
Übrigens können Fahrradbügel auch Poller, Blumenkübel oder
Verkehrsinseln ersetzen, um Straßenabschnitte für den Autoverkehr
zu sperren.
Öffentliche Dienstleistungen rund ums Rad: Manche Gemeinden stellen Schließfächer für Gepäck oder Fahrradboxen (kleine Minigaragen) auf, andere bieten einen kostenlosen Rad- und Zubehörverleih an. In den Niederlanden gibt es bewachte Fahrradparkplätze in den Innenstädten. Auch schon ein wenig aufwändiger Service wie eine öffentlich zugängliche Pumpstation hilft, die Bürgerinnen und Bürger zum Umstieg auf das Rad zu motivieren.
Mit dem Rad planen: Wenn es Gemeinden mit einer nachhaltigen Verkehrs- und Raumplanung ernst meinen, bedeutet das konkret: Einzelhandelsflächen dürfen nur in (oder bei) Wohngebieten ausgewiesen werden, sodass die Kundschaft zu Fuß oder per Rad kommen kann; die Verdichtung der innerstädtischen Quartiere muss absoluten Vorrang haben. Die Bauherren gilt es zu verpflichten, ausreichend Fahrradstellplätze zu errichten. Beim Neu- oder Umbau von Straßen muss darauf geachtet werden, dass Radfahrer diese auch gefahrlos nutzen können - das heißt nicht nur befahren, sondern auch kreuzen.
Für alle Maßnahmen gilt grundsätzlich: Wenn sie nicht nur innerhalb der Verwaltung, sondern auch mit Vertretern der Wirtschaft und verschiedener gesellschaftlicher Gruppen diskutiert werden, gelingt es meistens, Konflikte bereits im Vorfeld zu vermeiden und eine breite Akzeptanz zu schaffen.